Der Nacht- und Sonntagsdienst beginnt im täglichen Wechsel um 8.30 Uhr. Die Apotheken sind an dem betreffendenTag von 8.30 Uhr früh an für 24 Stunden durchgehend notdienstbereit. Bei Inanspruchnahme der Apotheken an Sonn- und Feiertagen, montags bis freitags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr,samstags bis 6.00 Uhr und ab 16.00 Uhr ist die amtliche Schutzgebühr zu entrichten. Es wir höflichst gebeten, während dieser Zeit nur dringend notwendige Medikamente abzuholen, da die Diensttuenden den Nachtdienst zusätzlich zum Tagesdienstversehen und auch der Nachtruhe bedürfen.
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Artznotrufzentrale
Wilhelmshöher Allee 67 192 92 und 714 01 |